Gliederung der Hausverwaltung

Die Hausverwaltung gliedert sich in zwei Varianten:

Zum Einen gibt es die Miethausverwaltung, welche in Frage kommt, wenn eine Gesamtimmobilie verwaltet werden soll, welche ein einzelner Eigentümer besitzt und es keine Aufteilung zwischen Sonder- u. Gemeinschaftseigentum gibt.

Zum Anderen gibt es die WEG-Verwaltung, welche in Frage kommt, wenn es in einer Gemeinschaftswohnanlage mehrere Eigentümer gibt, so dass sich die Verwaltung auf das Gemeinschaftseigentum beschränkt und sich die einzelnen Eigentümer der jeweiligen Einheiten, welche sich in deren Sondereigentum befinden, selbst verwalten.

Gerne unterbreiten wir Ihnen bzw. Ihrer Eigentümergemeinschaft in einem persönlichen Gespräch ein individuelles Angebot zur Übernahme der ordentlichen Hausverwaltung.