WEG-Verwaltung

Die Aufgaben des Wohnungsverwalters sind im § 27 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Das Aufgabengebiet ist sehr umfangreich. Im Folgenden sind die wichtigsten Dienstleistungen zusammengefasst, die Ihre Hausverwaltung für Sie vornimmt:

  • Erstellung von Abrechnungen gemäß aktueller Rechtslage
  • Einberufung und Abhaltung von Eigentümerversammlungen
  • Umsetzung gefasster Beschlüsse
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Instandhaltung und Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Rechtsstreitigkeiten

Wir sind Ihr kompetenter Wohnungsverwalter für Wohnungseigentümergemeinschaften im Großraum Euskirchen. Dank unserer Erfahrung können wir Ihnen einen guten Kundenservice anbieten. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
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